|
ATEX / IECX
Seit vielen Jahren verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen
in der Entwicklung und Produktion von eigensicheren Produkten
und ATEX zugelassenen Geräten.
Wir berücksichtigen den Explosionsschutz von der Entwicklung
des Konzeptes bis zur Erstellung der Fertigungsunterlagen.
Dadurch wird eine optimale Lösung im Hinblick auf die Entwicklungszeit
und die Produktkosten erreicht.
Unsere Leistungen im Überblick

Beratung
Ausarbeitung
von Ex-Konzepten zur Hardwareentwicklung
Entwicklung
von eigensicheren Baugruppen und Produkte nach ATEX 94/9/EG
Prüfung
von Luft - und Kriechstrecken im Layout
Erstellung
der Unterlagen zur Zulassung bei diversen Instituten (PTB, TÜV,
KEMA, etc.)
Betreuung
des Zulassungsprozesses bis zum Erhalt des Zertifikats
Wahlweise unterstützen wir Sie bei der Produktzulassung auf
Ihren Namen oder wir führen die Zulassung direkt in unserem
Namen durch.
Die Fakten zu ATEX
ATEX ist ein weit verbreitetes Synonym für die ATEX-Leitlinien
der Europäischen Union.
Geräte und Schutzsysteme für explosionsgefährdete
Bereiche - ATEX
Ein explosionsgefährdeter Bereich besteht aus einem Gemisch
aus Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben, die sich unter
bestimmten Betriebsbedingungen entzünden können. Die
Geräte und Schutzausrüstungen zur Verwendung in explosionsgefährdeten
Bereichen decken ein relativ breites Spektrum an Produkten ab,
darunter Geräte, die auf stationären Offshore-Plattformen,
in petrochemischen Fabriken, Bergwerken, Mühlen und in anderen
Umgebungen, in denen explosionsgefährdete Bereiche vorkommen
können, eingesetzt werden.
Die Richtlinie 94/9/EG über Geräte und Schutzsysteme
zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten
Bereichen (ATEX) legt die einzuhaltenden technischen Anforderungen
sowie die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren
vor dem Inverkehrbringen in Europa fest. Diese Anforderungen werden
in "Harmonisierten Normen" der europäischen Normungsgremien
CEN(für nichtelektrische Geräte) und CENELEC(für
elektrische Geräte) zusammengefasst. Die Richtlinie wurde
nach dem französischen Begriff "ATmosphere EXplosible"
benannt und ist seit dem 1. Juli 2003 in Kraft.
(Quelle: http://ec.europa.eu)
Wichtiger Hinweis: Ab 20. April 2016 wird die Richtlinie 94/9/EG
durch die Richtlinie
2014/34/EU abgelöst.
Schaffen Sie sich zusätzliche Ressourcen
für Ihr Kerngeschäft durch Outsourcing Ihrer Entwicklungsprojekte
an uns.
|